ARAG - Sportversicherung
Die Traditionelle Aikido-Schule Rostock e.V. ist Mitglied im Stadtsportbund Rostock e.V. (SSB) und somit auch im Landessportbund Mecklenburg Vorpommern (LSB).Dadurch sind alle unsere Mitglieder über die ARAG Sportversicherung unfall- und haftpflichtversichert. Das gilt auch für das Probetraining.
Bei der eigenen Versicherung sollte Aikido als Risikosportart angegeben werden, was in der Regel keine Nachteile hat.
Die Nichtmitgliederversicherung ist eine separat durch den Verein abgeschlossene Zusatzversicherung der ARAG.
Leistungen unserer Mitgliederversicherung
Alle Informationen im Detail auf der Seite der ARAG- Unfallversicherung
- Ehrenamtsversicherung
- Haftpflichtversicherung
- Umwelt-Haftpflichtversicherung
- Vermögenschaden-Haftpflichtversicherung
- D&O-Versicherung
- Vertrauensschadenversicherung
- Rechtsschutzversicherung
Wegerisiko
- Versicherungsfälle auf dem direkten Wege zu und von den versicherten Veranstaltungen, Unternehmungen und Tätigkeiten sind mitversichert, sofern keine abweichende Regelung vereinbart ist.
- Der Versicherungsschutz beginnt jeweils mit dem Verlassen der Wohnung und reicht bis zur Rückkehr in die Wohnung. Wird der direkte Weg zu einer Veranstaltung nicht von der Wohnung aus angetreten, sondern zum Beispiel von der Ar-beitsstätte aus, so gilt dieser Abschnitt sinngemäß. Das Gleiche gilt für den Rückweg. Fahrten, die in diesem Rahmen der Bildung von Fahrgemeinschaften dienen, fallen ebenfalls unter den Versicherungsschutz, auch soweit dadurch der direkte Weg verlassen wird.
- Bei Unterbrechung des direkten Weges zu und von den Veranstaltungen besteht nur für die Dauer der Unterbrechung kein Versicherungsschutz. Sobald der reguläre Weg fortgesetzt wird, besteht wieder Versicherungsschutz. Ein der Länge des Weges angemessener Zwischenaufenthalt führt zu keiner Unterbrechung des Versicherungsschutzes.
- Versicherungsfälle am auswärtigen Aufenthaltsort sind mitversichert. Private Aufenthaltsverlängerungen fallen nicht unter den Versicherungsschutz. Wird die Anreise früher oder die Abreise später angetreten, als es die Veranstaltung notwendig macht, so besteht Versicherungsschutz nur während der Veranstaltung und auf dem direkten Wege zu und von der Veranstaltung.
Leistungen unserer Mitglieder- und Nichtmitgliederversicherung
Bei der aktiven Teilnahme – inklusive Rückweg – im Rahmen der für den Verein gültigen SportversicherungWegerisiko
- Es ist der direkte Rückweg von der Sportstäte in die Heimstätte versichert
Leistungen der Unfallversicherung
Invaliditätsleistung
- Die Invaliditätsleistung ist gestaffelt und wird anteilig ab einem Invaliditätsgrad von 20% erbracht
- Invaliditätsleistung zwischen € 2.000 und € 200.000, je nach Höhe des Invaliditätsgrades
Todesfallleistung
- Bei Unfalltod oder plötzlichem Zusammenbruch auf der Sportstätte
- Die Todesfallleistung beträgt € 3.000
- Die Summe erhöht sich je unterhaltsberechtigtes Kinder um € 1.500
enthalten
Unfallzusatzleistungen
- Reha-Management für Schwerverletzte ab einem Invaliditätsgrad von 50%. Das Reha-Management besteht aus medizinischer Rehabilitation, beruflichem, sozialem und Pflege-Management
- Zahnschäden bis € 3.000
- Brillen, Kontaktlinsen und Hörgeräte bis € 75
- Serviceleistungen wie Such-Rettungs- und Bergungskosten bis € 5.000
Leistungen der Haftpflichtversicherung
Haftpflichtschutz bei Personen- und Sachschäden
- Stellt die Nichtmitglieder von Schadenersatzansprüchen frei durch Befriedigung berechtigter Ansprüche und Abwehr unberechtigter Ansprüche
- Die Versicherungssumme beträgt je Ereignis pauschal 15.000.000 EUR für Personen- und Schachschäden
Haftpflichtschutz bei Mietsachschäden
- Gilt insbesondere für die fahrlässige Beschädigung der Sporthalle
- Innerhalb der pauschalen Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden sind mitversichert:
- Mietsachschäden an fremden unbeweglichen Sachen und deren Einrichtungen (z.B. Gebäude und Gebäudebestandteile) bis € 500.000
- Mietsachschäden an fremden, sonstigen beweglichen Sachen (z.B. Sportgeräten) bis € 50.000
Leistungen der Rechtsschutzversicherung
- Die Versicherungssumme beträgt je Rechtsschutzfall € 75.000
Schadenersatz-Rechtsschutz
- Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen der Nichtmitglieder wegen erlittener Personen-, Sach- und Vermögensschäden
- Straf-/Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- Für die Verteidigung in Verfahren wegen des Vorwurfes der Verletzung einer nicht-verkehrsrechtlichen Vorschrift des Ordnungswidrigkeitenrechts sowie der fahrlässigen Verletzung einer nicht-verkehrsrechtlichen Vorschrift des Strafrechtes
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