Picknick im Stadtgrün – Ein buntes Treiben mit tollen Mitmachangeboten und hervorragendem Catering

Vielen Dank an das Team Eric, Thomas und Liane. Gemeinsam war das ein langer aber schöner Nachmittag.
Wir konnten einige Kinder aber auch Erwachsenen sowie Jugendliche interessieren, so dass unser Verein wieder in ein paar Köpfen verankert wurde. Da Rostock Schmarl zum unmittelbaren Einzugsgebiet gehört, war dass auch nochmal eine wichtige Veranstaltung. Die NNN hat einen sehr schönen Artikel geschrieben, der im Forum hinterlegt ist oder hier gelesen werden kann.

Gerne sind wir wieder dabei und beleben die grünen Oasen unserer schönen Stadt.

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Zum Forum

Zur Veranstaltungsseite der Hanse- und Universitätsstadt Rostock geht es hier lang: https://rathaus.rostock.de/de/326679

Pfingstmontag ist Training!

Warum nicht Hobby Feiertagen?

Also wir haben auf.

Kein Verein ohne Ehrenamt – Das Video zum Ehrenamt ist online

NEU!!! – Das Video zur Trainingseinheit

Vor der Implementierung in unsere Webseite bekommt Ihr schonmal einen Preview im Blog. Viel Spaß :):

Jetzt Anmelden und günstig schnuppern – Kampfkunst im Hochschulsport

Jetzt wieder Hochschulsport!
Wenn die Sonne etwas tiefer steht, seit Ihr  Montag 18:00 Uhr bis 19:30 Uhr und  Mittwoch 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr (oder länger mit Getränk) bei uns willkommen.
Melde Dich an, um entspannt mal reinzuschnuppern!
Anmeldung und Informationen bekommt Ihr hinter diesen Links.
Wir freuen uns auf interessierte Sportler, die mal Lust auf etwas anderes als Individualtraining haben.

 

Euer Dojo

MV: Landesweite Corona-Übergangsregeln in Kraft

Achtung!!! Von der Verordnung unberührt besteht in den Räumen des Dojos eine Testpflicht! Es ist vorzugsweise zeitnah vor dem Training zu testen. Das Dojo hält Tests vor. 

http://www.biwapp.de/hro

HRO, Presse- und Informationsstelle
Rostock Städte, 18.03.2022 19:15 Uhr

https://www.mv-corona.de/“ target=“_blank“>www.mv-corona.de

Die Landesregierung hat in ihrer heutigen (18. März 2022) Sondersitzung die neue Corona-Übergangsregelung auf Grundlage des im Bundestag und im Bundesrat beschlossenen Infektionsschutzgesetzes beraten und beschlossen.

Eine Maske im Innenbereich muss getragen werden:

– im Einzelhandel (auch in Supermärkten),
– im ÖPNV,
– im Dienstleistungsgewerbe,
– bei körpernahen Dienstleistungen (Frisör, Kosmetik),
– bei der Nutzung medizinischer, pflegerischer und therapeutischer Angebote,
– in Musikschulen und außerschulischen Bildungseinrichtungen,
– bei Freizeitangeboten (Zoos, Zirkusse, Indoorspielplätze, Hallen- und Spaßbäder),
– bei der Nutzung kultureller Angebote (Kino, Theater, Museen, Bibliotheken, Chöre, soziokult. Zentren),
– bei Veranstaltungen,
– beim Besuch von Messen, Spezial- und Jahrmärkten,
– in der Gastronomie auf dem Weg zum Platz,
– im Bereich der touristischen Beherbergung,
– bei Trauungen und Beisetzungen,
– bei Versammlungen, religiösen Zusammenkünften und Sitzungen kommunaler Gremien.

Im öffentlichen Raum, insbesondere in öffentlich zugänglichen Innenbereichen, soll überall ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen oder Personengruppen eingehalten werden. Das gilt nicht für Personen, denen ein fester Sitzplatz im Rahmen eines sogenannten Schachbrettschemas zugeordnet ist (im Innenbereich mit Maske).

Das Kabinett hat sich zudem darauf verständigt, dass in den Bereichen, wo ein 3G-Erfordernis besteht, Veranstalter, Einrichtungen bzw. Betriebe optional auch die 2G-Regel anwenden können. Dann kann entweder die Maskenpflicht entfallen oder auf die Abstandsregelung verzichtet werden.

3G (also geimpft, genesen oder tagesaktueller Test) ist in den folgenden Innenbereichen erforderlich:

– beim Besuch der Gastronomie (mit 2G-Option),
– im Tourismus (bei der Anreise und 2G-Option),
– bei Veranstaltungen (auch im Außenbereich, jeweils mit 2G-Option),
– im Kulturbereich (mit 2G-Option),
– bei der Sportausübung, in Fitnessstudios und Tanzschulen (jeweils mit 2G-Option),
– bei Freizeitangeboten (mit 2G-Option),
– beim Besuch von Messen, Jahr- und Spezialmärkten (mit 2G-Option),
– beim Frisör oder anderen körpernahen Dienstleistungen (mit 2G-Option),
– in Musikschulen und außerschulischen Bildungseinrichtungen (mit 2G-Option).

Für Diskotheken und Clubs gilt die 2G-Plus-Regel ohne Maskenpflicht.

Die neue Landesverordnung tritt noch am heutigen Freitag (18. März) in Kraft.

Quelle: Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern

Informationen zur Pandemie unter 

 

Status: Konvoi Flüchtlingshilfe

Liebe Eltern, Liebe Mitglieder,

wir haben zahlreiche Spenden erhalten. Vielen Dank!
Der Kontostand betrug 757€, wovon wir bereits 400€ an den Verantwortlichen überwiesen haben. Das Paypal-Konto ist weiterhin geöffnet und nimmt gerne noch Spenden an.
Die Vorbereitungen sind abgeschlossen und seit heute morgen 6 Uhr ist der Konvoi mit Hilfsmitteln unterwegs und Thomas Winter mit dabei. Start war Berlin und Sie sind bereits in Dresden und haben den Konvoi zusammengeführt. Gemeinsam werden sie an die rumänische Grenze und dort unterstützen und Flüchtlinge mitnehmen.
Wer gerne folgen möchte kann dies tun.
Gruß
Anne Fröhlich
Traditionelle AIKIDO-Schule Rostock e.V.

Unsere neuen T-Shirts sind da! Für große und kleine Krieger.

2G+ Zugang nur Geimpfte und Genesen mit tagesaktuellem Test ab Mittwoch

 

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Aktuelle Corona-Regeln  – Rostock, den 14.11.2021
Aufgrund der aktuellen Corona Lage gelten für das Training im Dojo ab dem 17.11.2021 bis auf Weiteres folgende Regelungen:
  • Für die gesamten Räumlichkeiten des Dojos gilt die 2G+ Regelung. D.h. Zutritt haben ausschließlich Personen, die sich als geimpft oder genesen ausweisen können, oder Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Außerdem müssen alle Personen, bis auf die unten genannten Ausnahmen, einen tagesaktuellen Corona-Test (Bürgertest, Selbsttest oder PCR Test) gemacht haben.
  • Reiserückkehrer aus Risikogebieten (www.rki.de) sind für den Zeitraum der Inkubationszeit von 14 Tagen vom Dojo Besuch ausgeschlossen.
  • Bei direktem Kontakt zu Coronainfizierten oder einem konkretem Corona-Verdacht ist der Vorstand zu informieren. Auch hier ist vom Besuch des Dojos für 14 Tage abzusehen.
  • Der Vorstand empfiehlt die Durchführung des Corona Tests zeitlich möglichst nah am Trainingstermin, da Erfahrungen gezeigt haben, dass die Viruslast sprunghaft ansteigen kann. Bei den Schulkindern genügt der Test, welcher regelmäßig von der Schule aus erfolgt, sofern er nicht älter als 24h ist. Ansonsten bitten wir einen erneuten Test vorzunehmen. Das Dojo stellt für alle seine Mitglieder auf Anfrage kostenlose Selbsttests zur Verfügung.
  • Die Regelungen gelten zusätzlich und bis auf Weiteres zu den Regelungen des jeweiligen Landkreises (Rostock oder Landkreis Rostock) anhand der aktuellen Einstufung in die Corona Ampel. Ergänzende Regelungen vom Landkreis bleiben davon unberührt.

Weitere Informationen findet Ihr auf der Homepage unter Aktuelles: Hier

Der Vorstand

Besuch von AikiMünster

Mittwoch besuchten uns David  und Gabi vom AikiMünster. Beide brachten ihre geballte Jahrzehnte lange Trainingserfahrung auf ausgesprochen angenehme Art und Weise mit auf die Matte.
Vielen Dank für das schöne Training und den Austausch.
Aikido als Familie über Stile hinweg. So soll es sein und wird in unserem Dojo gelebt. Die Basis (Kihon) ist wichtig, nicht um auf ihr zu verharren, sondern um von ihr aus sicher starten zu können.