Förderung von Lehrgängen und Fortbildungen Förderung von Lehrgängen und Fortbildungen Bitte aktivieren Sie JavaScript in Ihrem Browser, um dieses Formular fertigzustellen.Förderrichtlinie in Kürze *gelesen- Der Antrag erfolgt 6 Wochen bis spätestens zum Vorabend des Lehrgangs. - Es werden alle Lehrgänge mit Bezug zum Aikidotraining bis zu 100% gefördert. - Die Jahresgesamtförderhöhe ist auf 300 € begrenzt. - Übungsleiterfortbildung sind von der Deckelung ausgenommen - Ein Anspruch besteht nicht. Gefördert wird so lange es die Haushaltslage des Vereins zulässt, was ggf. zu Teilförderung führen kann. Wer zuerst beantragt schöpft aus dem vollen Topf. - Der Lehrgang ist mit Belegen zeitnahe nach der Teilnahme abzurechen! Name *VornameNachnameE-Mail *Du erhältst eine Kopie des Formulars an diese AdresseArt der Veranstaltung *AikidolehrgangFortbildung zum Erhalt des ÜbungsleitersAnderweitige dem Verein nützliche FortbildungTitel der VeranstaltungNur, wenn nicht Aikido oder interessantLehrer *Ort der Veranstaltung *Datum der Veranstaltung *Bei anderweitigen Veranstaltungen den Nutzen für die Gemeinschaft darlegen!beantragte Förderung *tatsächliche erwartete Kosten unter Berücksichtigung aller Ermäßigungen Ermäßigungen sind auszuschöpfen!bereits beantragte Förderung im laufenden Kalenderjahr *DSGVO-Einverständnis *Ich willige ein, dass diese Website meine übermittelten Informationen speichert, sodass meine Anfrage beantwortet werden kann. You need to enable Javascript for the anti-spam check.Absenden