Förderung von Lehrgängen und Fortbildungen

Förderung von Lehrgängen und Fortbildungen

- Der Antrag erfolgt 6 Wochen bis spätestens zum Vorabend des Lehrgangs.
- Es werden alle Lehrgänge mit Bezug zum Aikidotraining bis zu 100% gefördert.
- Die Jahresgesamtförderhöhe ist auf 300 € begrenzt.
- Übungsleiterfortbildung sind von der Deckelung ausgenommen
- Ein Anspruch besteht nicht. Gefördert wird so lange es die Haushaltslage des Vereins zulässt, was ggf. zu Teilförderung führen kann. Wer zuerst beantragt schöpft aus dem vollen Topf.
- Der Lehrgang ist mit Belegen zeitnahe nach der Teilnahme abzurechen!
Du erhältst eine Kopie des Formulars an diese Adresse
Nur, wenn nicht Aikido oder interessant
tatsächliche erwartete Kosten unter Berücksichtigung aller Ermäßigungen
Ermäßigungen sind auszuschöpfen!