Der Trainingsbetrieb ist ausgesetzt – aktuelle Corona-Verordnungslage

Traditionelle AIKIDO-Schule Rostock e. V. - zur Homepage

Wir erlauben uns zu zitieren:
„Liebe Sportlerinnen und Sportler,
da die Inzidenzwerte leider wieder überall deutlich steigen gibt natürlich wieder einen Neue Verordnungslage.
Anbei sende ich euch die wichtigsten Auszüge und entsprechenden Links zum nachlesen. Derzeit haben wir folgende Verordnungslage:

Der vereinsbasierte Sportbetrieb (Training, Spiel und Wettkampf) in allen Sportarten ist im Freizeit- und Amateurbereich sowohl im Freien als auch im Innen-Bereich momentan ausgesetzt. Eine Ausnahme gilt in Mecklenburg-Vorpommern für den Trainingsbetrieb im Kinder- und Jugendsport im Verein. Dieser ist in den Regionen und für die Kinder und Jugendlichen möglich, die täglichen Präsenzunterricht in den Schulen haben. Nach aktueller Schulverordnung betrifft das Kinder in den Schulklassen 1-6 sowie Jugendliche in den Abschlussklassen in den Landkreisen/ kreisfreien Städten, in denen die Inzidenzzahl unter 100 beträgt. Für diese Kinder und Jugendlichen ist der vereinsbasierte Trainingsbetrieb im Freien in allen Sportarten in Gruppen mit höchstens 20 Kindern bzw. Jugendlichen zulässig.

Profisportveranstaltungen können stattfinden, aber ohne Zuschauerinnen und Zuschauer. Das Spiel des FC Hansa Rostock am 20. März vor rund 700 Zuschauenden konnte im Rahmen eines Pilotprojektes stattfinden, um Abläufe und Erkenntnisse zu gewinnen. Diese könnten auch für weitere Sportveranstaltungen und Branchen eine Perspektive eröffnen.

Sport zu treiben, bleibt aber auch darüber hinaus möglich. Ab dem 8. März ist in Regionen mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von unter 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern Individualsport mit bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen (sofern geöffnet) möglich. Kinder unter 14 Jahren werden dabei nicht mitgerechnet. In Regionen mit einem stabilen Inzidenzwert unter 50 ist ein kontaktfreier Sportbetrieb mit maximal 10 Personen im Freien zugelassen. Sie können also beispielsweise Joggen gehen, Fahrrad fahren oder mit ihren Kindern auf einem Sport- oder Bolzplatz Fußball spielen.
Die generellen Ausnahme-Bedingungen für Leistungssport (Bundes- und Landeskader) sowie Rehasport sind unverändert. Wesentliche Änderungen im Vergleich zur Vorwoche: Es sind nunmehr (tagaktuelle) Negativ-Tests zur Voraussetzung gemacht worden. Ab einer Inzidenz von 100 ist eine Ausgangssperre möglich und ab 150 geht's wieder in den Lockdown.
Weitergehende Infos findet Ihr unter folgenden Links: Wichtige Informationen zum Coronavirus – Regierungsportal M-V (regierung-mv.de)Informationen zur Corona-Pandemie – Regierungsportal M-V (regierung-mv.de)
Mit freundlichen Grüßen

Lothar Goldschmidt
Sachbearbeiter

Hansestadt Rostock
Der Oberbürgermeister
Amt Sport, Vereine und Ehrenamt
Sachgebiet Förderung,Vereine und Ehrenamt
Schillingallee 71
18057 Rostock“

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Autor: TomTom

Aikido seit 10/2001 und es macht immer noch Spaß :)!

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